Betriebshaftpflicht

Betriebshaftpflicht

Neben der Haftung für Schäden am oder durch das Fischereifahrzeug, das durch die P & I Versicherung versichert ist, gibt es noch die Haftung wegen Schäden, die entstanden in Ihrer Eigenschaft als Unternehmer eines Fischereibetriebes.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz bei Schäden an Dritten, als Folge Ihrer Eigenschaft/Arbeit als Unternehmer.

Das können Schäden sein, die nicht nur von einer in Ihrem Fischereibetrieb arbeitenden Person an Dritten zugefügt werden, sondern auch Schäden die Mitarbeiter sich gegenseitig zufügen (Verletzung oder anderweitig) und Schäden von Mitarbeiter, die während der Arbeit entstanden sind.

Die  Betriebshaftpflichtversicherung ist standardmäßig ein Bestandteil des Fischerei-versicherungsumfang.